Im Umgang mit Stoffen, die eine Gefahr für Gewässer darstellen, sei es während der Handhabung (wie Produktion, Verwendung in HBV-Anlagen, Herstellung, Behandlung oder Verwendung) oder bei der Lagerung (in Lagern, LAU-Anlagen, beim Abfüllen oder Umschlagen), gelten spezielle Vorsichtsmaßnahmen. Der Besorgnisgrundsatz ist hier von zentraler Bedeutung, was bedeutet, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um potenzielle Risiken zu minimieren. Daher sind alle erdenklichen Vorkehrungen zu treffen, um das Eindringen dieser gefährlichen Substanzen in das Grundwasser zu verhindern. Dies erfordert unter anderem die Verwendung von dichten und beständigen Materialien sowie die Implementierung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen.
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