Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten durchführen. Betreiber solcher Anlagen sind außerdem dafür verantwortlich, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden.